Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen, Bensheim, Fichtestraße 8, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführerin: Buchtyar, Bärbel Margarethe Eva, Alsbach-Hähnlein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Buchtyar, Norbert, Bensheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Buchtyar, Norbert, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen, Bensheim, Fichtestraße 8, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von lufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen nebst Zubehör. Einzelprokura: Buchtyar, Norbert, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen, Bensheim, Fichtestraße 8, 64625 Bensheim. Eintragung lfd. Nr. 4 vom 11.09.2012 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen und Co KG (Amtsgericht Darmstadt HRA 23279) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 30.000,00 EUR.
Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen, Bensheim, Fichtestraße 8, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen und Co KG (Amtsgericht Darmstadt HRA 23279) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 12.07.2012 Bezug genommen.
Buchtyar GmbH lufttechnische Anlagen, Bensheim, Fichtestraße 8, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Buchtyar GmbHG lufttechnische Anlagen & Co KG mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRA 23279) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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