HRB 2364: Budde Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH., Löhne, Am Schobbruch 6-10, 32479 Hille. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Budde GmbH & Co. KG Abfallbeseitigung und Recycling am 30.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2364: Budde Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH., Löhne, In der Pfarrsiedlung 1, 32584 Löhne. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Schobbruch 6-10, 32479 Hille. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der Budde GmbH & Co. KG, Abfallbeseitigung und Recycling mit Sitz in Hille (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 2050) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.