Buena Vista Home Entertainment GmbH, München (Kronstadter Str. 9, 81677 München). Die Verschmelzung wurde am 03.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 131127).
Buena Vista Home Entertainment GmbH, München (Kronstadter Str. 9, 81677 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "The Walt Disney Company (Germany) GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131127) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Der Gewinnabführungsvertrag vom 29.09.2000 mit der ""The Walt Disney Company (Germany) GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131127) als Gesamtrechtsnachfolger der "The Walt Disney Holding Company GmbH", vormals "The Disney Store (Germany) GmbH", ist durch Konfusion beendet. Der Betriebspachtvertrag 05.08.2004 mit der ""The Walt Disney Company (Germany) GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131127) ist durch Konfusion beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.