HRB 458: Bulheller Massivhaus GmbH, Hofheim (Industriestraße 7, 97461 Hofheim). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Bulheller Massivhaus GmbH, Hofheim (Industriestraße 7, 97461 Hofheim). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 12.04.2006 (Az. 1 IN 713/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auch hierdurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Bulheller Massivhaus GmbH, Hofheim (Industriestraße 7, 97461 Hofheim). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Bestellt: Liquidator: Ruffi, Oliver Peter, Dreieich, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bulheller, Leopold.
Bulheller GmbH, Hofheim (Industriestraße 7, 97461 Hofheim). Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Massivhaus Bulheller GmbH mit dem Sitz in Hofheim i. Ufr. und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital). Die Massivhaus Bulheller GmbH mit dem Sitz in Hofheim i.Ufr. (Amtsgericht Bamberg HRB 1175) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neue Firma: Bulheller Massivhaus GmbH. Neuer Gegenstand: Der Hoch- und Tiefbau, insbesondere die schlüsselfertige Erstellung von Häusern in Massivbauweise, sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Übernahme der wirtschaftlichen und technischen Baubetreuung, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen und Baumaterialen, die Führung eines Planungs- und Ingenieurbüros im Zusammenhang mit dem vorstehenden Unternehmensgegenstand, die Vornahme von Elektroinstallationen, von Gas- und Wasserinstallationen, von Zentralheizungs- und Lüftungsbauerarbeiten jeder Art sowie der Fachhandel mit Artikeln der vorgenannten Handwerksbereiche sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Handelsunternehmen und die Übernahme deren Vertretung und Geschäftsführung. Die Gesellschafter leisten auf ihre neuen Stammeinlagen von 3.000,00 EUR und 2.000,00 EUR eine Sacheinlage indem sie ihre Geschäftsanteile an der Firma Massivhaus Bulheller GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 1175, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme einbringen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.