Bund Deutscher Rechtspfleger Bezirksverband Düsseldorf, Düsseldorf, (Herderstr, 46, 41836 Hückelhoven).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V. am 23.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bund Deutscher Rechtspfleger Bezirksverband Düsseldorf, Düsseldorf, (Herderstr, 46, 41836 Hückelhoven).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 3427) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.