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Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V., Monheim (VR 3427)

Firmendaten

Anschrift
Lortzingweg 6
40789 Monheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: nrw.bdr-online.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 3427
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: eV
Keywords
Standesvertretung Rechtspfleger RPflG RPfl Gewerkschaft Bund Deutscher Rechtspfleger Berufsverband BDR NRW BDR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V. aus Monheim ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer VR 3427 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 08.09.2009
Veränderung

Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, (Lortzingweg 6, c/o St. Emmler, 40789 Monheim).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger , Bezirksverband Hamm e. V. mit Sitz in Essen (AG Essen, VR 1328) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.08.2009
Veränderung

Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, (Lortzingweg 6, c/o St. Emmler, 40789 Monheim).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag mit dem Bund Detuscher Rechtspfleger Bezirksverband Köln e.V. mit Sitz in Köln (AG Köln, VR 5140) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.07.2009
Veränderung

Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, (Lortzingweg 6, c/o St. Emmler, 40789 Monheim).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger Bezirksverband Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 3326) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.