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Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt, Filderstadt (VR 220492) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
c/o Alber GmbH
Otto-Lilienthal-Str. 22
70794 Filderstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 220492
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt aus Filderstadt war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer VR 220492 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt ihren Standort nicht geändert. Die Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.01.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.01.2021
Löschung

VR 220492: Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt, Filderstadt (c/o Alber GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 22, 70794 Filderstadt). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 18.01.2021 beim Amtsgericht Stuttgart (VR 74953) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.12.2020
Veränderung

VR 220492: Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt, Filderstadt (c/o Alber GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 22, 70794 Filderstadt). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.10.2019 sowie der Genehmigungen der Vereinsmitglieder vom November / Dezember 2020 mit dem neu gegründeten Verein "DGHI Filderstadt e. V.", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart 43 AR 11149/19) verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

26.01.2021
Registervorgang

Löschung 26.01.2021