Bundesüberwachungsverband Mörtel e.V. (BÜV M), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV) am 01.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bundesüberwachungsverband Mörtel e.V. (BÜV M), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.04.2013 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2013 mit dem Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 1704) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.