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Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M), Duisburg (VR 1704)

Firmendaten

Anschrift
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0203/992390
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.buev-baustoffueberwachung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 1704
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eV
Keywords
Überwachungsverband Bauprodukte
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M) aus Duisburg ist im Handelsregister Duisburg unter der Nummer VR 1704 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M) ihren Standort nicht geändert. Die Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M) weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.09.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 07.07.2015
Veränderung

VR 1704: Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.05.2015 und der Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 06.05.2015 mit dem Bundesüberwachungsverband Recycling-Baustoffe e.V. (BÜV RB) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 3278) und dem Bundesüberwachungsverband Kies, Sand und Splitt e.V. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 1747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.10.2013
Veränderung

Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.04.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2013 mit dem Bundesüberwachungsverband Mörtel e.V. (BÜV M) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 2396) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

07.07.2015
Firmenname geändert

alt:
Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV)

neu:
Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M)