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Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin (VR 35687)

Firmendaten

Anschrift

Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 35687
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer VR 35687 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. weist zur Zeit zehn Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 27.03.2017
Neueintragung

VR 35687 B: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin. Vorsitzender: 1. Daumoser, Johann, * ‒.‒.‒‒, München; Vorstandsmitglied: 2. Erk, Petra, * ‒.‒.‒‒, Fuldatal-Rothwesten; Vorstandsmitglied: 3. Hafer, Harald, * ‒.‒.‒‒, Hamm; Vorstandsmitglied: 4. Mayer, Bernhard, * ‒.‒.‒‒, Eichenau; Vorstandsmitglied: 5. Munzel, Christian, * ‒.‒.‒‒, Weiterstadt; Vorstandsmitglied: 6. Späth, Peter, * ‒.‒.‒‒, Pfullingen; Vorstandsmitglied: 7. Staller, Christian, * ‒.‒.‒‒, Massing; Vorsitzender: 8. Strötzel, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Neustadt a.d. Weinstraße; Vorstandsmitglied: 9. Tekin, Ali, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt a.M. Vorstandsmitglied: 10. Weidinger, Mark, * ‒.‒.‒‒, Fürstenfeldbruck; Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 14074) und des Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. -BDL- mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19822) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.11.2016 und 30.11.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

27.03.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Johann Daumoser
Vorstandsvorsitzender

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Petra Erk
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Harald Hafer
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernhard Mayer
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Munzel
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Späth
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Staller
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Strötzel
Vorstandsvorsitzender

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ali Tekin
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mark Weidinger
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 27.03.2017