Bundesverband der Autovermieter Deutschlands, Düsseldorf, (Obentrautstr. 16-18, 10963 Berlin).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Landesverband der Autovermieter Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 5454) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands, Düsseldorf, (Obentrautstr. 16-18, 10963 Berlin).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Landesverband der Autovermieter Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 4015) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands, Düsseldorf, (Obentrautstr. 16-18, 10963 Berlin).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Landesverband der Autovermieter Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Karlsruhe (AG Karlsruhe, VR 1070) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands, Düsseldorf, (Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selbem Tage mit dem Landesverband der Autovermieter Berlin/Brandenburg/Sachsen e.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 1632 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands, Düsseldorf, (Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Landesverband der Autovermieter Bayern e.V. mit Sitz in München ( AG München, VR 5239). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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