Bundesverband der Deutschen Feinkostindustrie e.V., Bonn, (Reuterstr. 151, 53113 Bonn).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins, dem Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. (vormals:Verband der Essig- und Senfindustrie e.V.) am 04.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bundesverband der Deutschen Feinkostindustrie e.V., Bonn, (Reuterstr. 151, 53113 Bonn).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.05.2009 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.05.2009 mit dem Verband der Essig- und Senfindustrie e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 2085) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.