Bundschu Holding GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim (Milchlingstr. 24, 97980 Bad Mergentheim). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Johannes Georg Bundschu", Bad Mergentheim (Amtsgericht Ulm HRA 680681) am 22.03.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Bundschu Holding GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim (Milchlingstr. 24, 97980 Bad Mergentheim). Der Einzelkaufmann Johannes Georg Bundschu, Bad Mergentheim hat als Inhaber der Firma "Johannes Georg Bundschu", Bad Mergentheim (Amtsgericht Ulm HRA 680681) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 05.02.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.