HRA 3056: Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH & Co. KG, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Kleve, HRB 17913) am 06.03.2022 wirksam geworden.
HRB 17913: Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2022. Geschäftsanschrift: Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Erwerb und Verwaltung eigenen Grundbesitzes und deren anschließende Vermietung, Verpachtung oder so sonstige Überlassung gegen Entgelt sowie Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hendricks, Stefan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Hurtig, Simon, Essen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH & Co. KG, Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRA 3056) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3056: Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH & Co. KG, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 im Wege des Formwechsels in die Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8542: Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Bestellt als Geschäftsführer: Hendricks, Stefan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8542: Burg Winnenthal Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 mit der Cancer Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 10194) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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