Burkard Unternehmensberatung e.K., Dauchingen, Talmühle 1, 78083 Dauchingen.Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung vom 04.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Burkard + Partner GmbH", Dauchingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601553) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78083 Dauchingen
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Webseite: www.burkardundpartner.de
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK