HRA 350775: Burkart GmbH & Co. KG, Malsch, Hauptstraße 14, 69254 Malsch. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 14, 69254 Malsch.
Burkart GmbH & Co. KG, Malsch (Hauptstraße 14, 69254 Malsch). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Heinz Burkart Betriebsverpachtung", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 700979) am 15.10.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Burkart GmbH & Co. KG, Malsch (Hauptstraße 14, 69254 Malsch). Der Einzelkaufmann Heinz Burkart hat als Inhaber der Firma "Heinz Burkart e.K.", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 700979) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2007 mit Nachtrag vom 24.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.08.2007 mit Nachtrag vom 24.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.