HRB 12994: Burkhart Geschäftsführungs GmbH, Birstein, Industriestraße 9-11, 63633 Birstein. Neuer Sitz: Alzenau. Der Sitz ist nach Alzenau (jetzt Amtsgericht Aschaffenburg HRB 16042) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 16042: Burkhart Geschäftsführungs GmbH, Alzenau, Pfaffstättner Straße 12, 63755 Alzenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher: Birstein, Amtsgericht Hanau HRB 12994) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Pfaffstättner Straße 12, 63755 Alzenau. Gegenstand des Unternehmens: die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, unter anderem die Übernahme der Geschäftsführung in der Firma "Burkhart Immobilien GmbH & Co. KG", die wiederum zum Gegenstand hat: Erwerb und Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burkhart, Heidi Elisabeth, Alzenau ST Hörstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Burkhart Geschäftsführungs GmbH, Birstein (Birstein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.3.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Edmund Burkhart Management GmbH mit Sitz in Birstein (AG Hanau HRB 12995) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.