HRB 301470: Burt Daten- und Sicherungssysteme GmbH, Bietigheim-Bissingen, Pleidelsheimer Str. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 301470:Burt Daten- und Sicherungssysteme GmbH, Bietigheim-Bissingen, Pleidelsheimer Str. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen.Bestellt als Geschäftsführer: Burt, Patrick, Ingersheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Burt Daten- und Sicherungssysteme GmbH, Ingersheim (Pleidelsheimer Str. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen). Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bietigheim-Bissingen.
Burt Daten- und Sicherungssysteme GmbH, Ingersheim (Christian-Schmid-Straße 10, 74379 Ingersheim). Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) berichtigt bei Einzelprokura: Burt, Ingrid, Ingersheim, * ‒.‒.‒‒.
Burt Daten- und Sicherungssysteme GmbH, Ingersheim (Christian-Schmid-Straße 10, 74379 Ingersheim). Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.129,19 EUR umgestellt und um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht und zum Zwecke der Verschmelzung mit "BD Datensysteme GmbH", Ingersheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 301875) um 25.000,00 EUR auf 77.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 77.000,00 EUR. Einzelprokura: Burt, Ingrid, Ingersheim, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BD Datensysteme GmbH", Ingersheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 301875) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.