Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Einzelprokura:
Ettenhuber, Ralf, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.01.2024
Schemm |
HRB 88506:Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg, Am Hochrain 2, 85625 Glonn.Einzelprokura: Ettenhuber, Wolfgang, Glonn, * ‒.‒.‒‒.
Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg, Am Hochrain 2, 85625 Glonn. Gemäß § 3 EGGmbHG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH Zweigniederlassung München, 80469 München, Geschäftsanschrift: Frauenstr. 36, 80469 München; Zweigniederlassung Feldkirchen, 85622 Feldkirchen, Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Ring 22, 85622 Feldkirchen.
Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg, Am Hochrain 2, 85625 Glonn.Geschäftsanschrift: Am Hochrain 2, 85625 Glonn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ettenhuber, Josef, Verkehrsunternehmer, Glonn, * ‒.‒.‒‒.
Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg (Am Hochrain 2, 85625 Glonn). Die Weiss-Blau-Reisen GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 59694) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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