Busch GmbH, Mendig (Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden pack2pack Deutschland GmbH am 21.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Busch GmbH, Mendig (Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 und der Nachtragsurkunde zum Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der pack2pack Deutschland GmbH mit Sitz in Mendig (AG Koblenz; HRB 14695) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Busch GmbH, Mendig (Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der pack2pack Mendig GmbH & Co.KG mit Sitz in Mendig (AG Koblenz, HRA 11839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Busch GmbH, Mendig (Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der pack2pack Mendig GmbH & Co.KG (AG Koblenz, HRA 11839) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
Busch GmbH, Mendig (56743 Mendig). Ergänzung zu lfd. Nr. 1 : Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klinge, Fred, Dipl.-Betriebswirt, Waldesch.
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