HRA 104238: Buss Immobilien Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, 20457 Hamburg. Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hamann, Dennis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104238: Ixocon Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, 20457 Hamburg. Neue Firma: Buss Immobilien Holding GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung geändert, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Buss Immobilien Holding Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97947). Prokura aufgrund Wohnortwechsels geändert, nun Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hamann, Dennis, Halstenbek, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104238: Ixocon Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Stricker, Thomas, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104238: Ixocon Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, 20457 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hamann, Dennis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stricker, Thomas, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒.
Ixocon Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PrimeX Logistikzentrum Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 93636) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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