Buss Port Center Verwaltung GmbH, Hamburg, Reiherdamm 44, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 mit Änderungen vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 mit Änderungen vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit Änderungen vom 29.08.2011 mit der Buss Wilhelmsburg Verwaltung GmbH (künftig: Ixocon BIH Verwaltung GmbH) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 97204) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ixocon BIH Verwaltung GmbH am 06.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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