HRB 200472: Busse Technischer Großhandel GmbH, Emden, Stedinger Str. 22, 26723 Emden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 im Wege des Formwechsels in die Busse Technischer Großhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich, HRA 202316) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Busse Technischer Großhandel GmbH, Emden (Stedinger Str. 22, 26723 Emden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Handel mit technischen Produkten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Busse, Peter, Emden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Betriebsteil "Handel mit technischen Produkten" entstanden durch Aufspaltung der Busse & Ites GmbH mit Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich, HRB 100427) als übertragendem Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007. Die Aufspaltung ist wirksam durch heutige Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.