HRA 2620 NP: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Butting Anlagenbau Geschäftsführungs-GmbH. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Die alleinige verbliebene Kommanditistin Butting Gruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Wittingen/Knesebeck hat das Handelsgeschäft ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen.
HRA 2620 NP: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Butting Montage Geschäftsführungs-GmbH, Schwedt/Oder, (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10216) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2620 NP: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Butting Industrieservice Geschäftsführungs-GmbH, Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10217) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2620 NP: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen. Vormals Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRA 2403 FF. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.