Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
14 |
|
|
2.
Brauner, Christian, * ‒.‒.‒‒,
Wittingen
Einzelprokura |
|
a)
26.01.2024
Fritze |
HRA 2557 NP: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Änderung zu Nr. 2: Die Firma ist geändert. Persönlich haftender Gesellschafter: Butting Anlagenbau Geschäftsführungs-GmbH, Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10215 NP), mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 2557 NP: Butting Behälterbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Name der Firma: Geändert, nun: Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG
HRA 2557 NP: Butting Behälterbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Inhaber: Änderung: geändert aufgrund Gerichtsneuordnung; persönlich haftender Gesellschafter: Butting Behälterbau Geschäftsführungs-GmbH, Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10215 NP), mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 2557 NP: Butting Behälterbau GmbH & Co. KG, Schwedt/Oder, Kuhheide 13, 16303 Schwedt/Oder. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Butting Montage GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2624 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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