HRB 3385: Butzbach Holding und Management GmbH, Unterroth, Industrieweg 4 - 8, 89299 Unterroth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Butzbach Metallbau Vermietungs- und Verpachtungs-GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 6706) verschmolzen.
HRB 3385: Butzbach Holding und Management GmbH, Unterroth, Industrieweg 4 - 8, 89299 Unterroth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Butzbach Metallbau Vermietungs- und Verpachtungs-GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 6706) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3385: Butzbach Holding und Management GmbH, Unterroth, Industrieweg 4 - 8, 89299 Unterroth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kurz, Thomas, Dipl.-Betriebswirt, Bellenberg.
Butzbach Holding und Management GmbH, Unterroth, Industrieweg 4 - 8, 89299 Unterroth. Die Butzbach GmbH Metallbau mit dem Sitz in Illertissen (Amtsgericht Memmingen HRB 12001) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.