HRB 28683 HB: C&G Auslandsbeteiligungs-GmbH, Bremen, Altenwall 6, 28195 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hollweg, Kai-Uwe; Geschäftsführer: 3. Niederprüm, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Siegburg/Kaldauen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 28683 HB: C&G Auslandsbeteiligungs-GmbH, Bremen, Altenwall 6, 28195 Bremen. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Cordes & Graefe Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 24974 HB), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.11.2013 zugestimmt hat.
HRB 28683 HB: C&G Auslandsbeteiligungs-GmbH, Bremen, Altenwall 6, 28195 Bremen. Geschäftsführer: 2. Wedemeyer, André, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 28683 HB: C&G Auslandsbeteiligungs-GmbH, Bremen, Altenwall 6, 28195 Bremen. C&G Auslandsbeteiligungs-GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Altenwall 6, 28195 Bremen; Gegenstand: Fachgroßhandel mit gebäude- und haustechnischen Produkten und allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Kapital: 100.000,00 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Hollweg, Kai-Uwe, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2013.