C + C Metallbau GmbH & Co KG, Ahlen, Kruppstraße 34, 59227 Ahlen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2011 nebst Ergänzungs- und Änderungsvertrag vom 01.08.2011 und Berichtigungserklärungen hierzu vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 und 01.08.2011 nebst Berichtigungserkärungen hierzu vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2011 und 01.08.2011 nebst Berichtigungserkärungen hierzu vom 22.08.2011 mit der G & S die balkonbauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahlen (Münster HR A 6193) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59227 Ahlen
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Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH & Co. KG