C und F Beteiligungskontor GmbH, Köln (Gocher Straße 15, 50733 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lindorff Deutschland GmbH am 21.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
C und F Beteiligungskontor GmbH, Köln (Gocher Straße 15, 50733 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 13.06.2008 mit der Lindorff Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 63483) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
C und F Beteiligungskontor GmbH, Köln (Gocher Straße 15, 50733 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Dausend, Hartlieb. Bestellt als Geschäftsführer: Hampf, Thomas, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.