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C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt (HRB 93259)

Firmendaten

Anschrift
Goethestr. 10
60313 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.acq-fonds.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 93259
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die C-QUADRAT Deutschland GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 93259 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die C-QUADRAT Deutschland GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Schulung und Betreuung von Vertriebspersonen und die Durchführung von Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit Investmentfonds und anderen Finanzprodukten, soweit hierdurch keine Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 a KWG oder erlaubnispflichtigte Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung erbracht wird. Der Geschäftsgegenstand umfasst ferner alle sonstigen Geschäfte, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 EUR. Die C-QUADRAT Deutschland GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.11.2020)

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Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
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Registermeldungen 11

Calendar 18.12.2019
Löschung

HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden C-QUADRAT Investment AG am 07.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 20.11.2019
Veränderung

HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 28.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der C-QUADRAT Investment AG mit Sitz in Wien / Österreich (Handelsgericht Wien, FN 55148 a) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem österreichischem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.10.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Hinweisveröffentlichung gemäß § 122d UmwG der C QUADRAT Deutschland GmbHmit Sitz in Frankfurt/M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M. unter HRB 93259, über die beabsichtigte grenzüberschreitende Verschmelzung derC QUADRAT Deutschland GmbHFrankfurt am Main, Deutschlandauf dieC QUADRAT Investment AGWien, ÖsterreichEs ist beabsichtigt, die C QUADRAT Deutschland GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93259, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, (die "übertragende Gesellschaft") auf die C QUADRAT Investment AG, eine nach österreichischem Recht errichtete und bestehende Aktiengesellschaft, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 55148 a, mit Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, Österreich, (die "übernehmende Gesellschaft") grenzüberschreitend zur Aufnahme zu verschmelzen (Exportverschmelzung).Gemäß § 122d UmwG wird hiermit bekannt gegeben, dass der von der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft und dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft erstellte und am 10.09.2019 unterfertigte Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans ebenso wie diese Hinweisveröffentlichung in elektronischer Form zum Register eingereicht wurde.Angaben zu Rechtsform, Firma, Sitz und Register der sich verschmelzenden Gesellschaften Übertragende Gesellschaft:Rechtsform:Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem RechtFirma:C QUADRAT Deutschland GmbHSitz:Frankfurt am Main, DeutschlandRegisternummer und -gericht:HRB 93259, Amtsgericht Frankfurt am MainÜbernehmende Gesellschaft:Rechtsform:Aktiengesellschaft nach österreichischem RechtFirma:C QUADRAT Investment AGSitz:Wien, ÖsterreichRegisternummer und -gericht:FN 55148 a, Handelsgericht WienHinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG)Rechte der Gläubiger:Übertragende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG, wonach Gläubigern der übertragenden Gesellschaft C QUADRAT Deutschland GmbH Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind und ist damit der Eintragung der Verschmelzung vorgelagert.Übernehmende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 226 des österreichischen AktG, wonach Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft C-QUADRAT Investment AG, die sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck bei der C-QUADRAT Investment AG an der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, Österreich, melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Weder die übertragende Gesellschaft noch die übernehmende Gesellschaft hat Schuldverschreibungen oder Genussrechte ausgegeben, noch hat sie Gesellschafter mit Sonderrechten oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Gesellschaftsanteilen, sodass in diesem Zusammenhang keine Austausch-, Änderungs- oder Abgeltungsmaßnahmen erforderlich sind.Rechte der Minderheitsgesellschafter:Minderheitsgesellschafter sind bei den sich verschmelzenden Gesellschaften, insbesondere auch bei der übertragenden Gesellschaft, nicht vorhanden. Entsprechende Angaben zu den Rechten von Minderheitsgesellschaftern können daher unterbleiben.Auskünfte und AbschriftenVollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheits-gesellschafter können kostenlos eingeholt werden unter:C-QUADRAT Deutschland GmbH Goethestraße 10 60313 Frankfurt am Main DeutschlandNeben Abschriften des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans und des gemeinsamen Verschmelzungsberichts können auch Abschriften der übrigen, in § 221a Abs 2 des österreichischen AktG bezeichneten Unterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre und der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft, an der oben angeführten Anschrift kostenfrei angefordert und eingeholt werden.Frankfurt am Main, am 25.09.2019Der Geschäftsführer der C-QUADRAT Deutschland GmbH____________________Bernhard Wolf

Calendar 02.09.2019
Veränderung

HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Hudemann, Jörg Bernd, Köln, * ‒.‒.‒‒; Lindner, Andreas, Metten, * ‒.‒.‒‒; Senger, Peter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Bernhard, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.

Calendar 01.11.2017
Veränderung

HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Senger, Peter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütz, Gerd Alexander, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 9

18.12.2019
Registervorgang

Löschung 18.12.2019

02.09.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jörg Bernd Hudemann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Lindner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Peter Senger
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernhard Wolf
Geschäftsführer

01.11.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Gerd Alexander Schütz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Senger
Geschäftsführer

06.01.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Bernd Hudemann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Andreas Lindner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Elke Kowalke
Prokurist

04.03.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Roland Starha
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Martina Dillmann
Prokurist

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