C. Dolle Import/Export GmbH, Bad Köstritz, (Elsteraue 3, 07586 Bad Köstritz).Die Verschmelzung wurde am 13.08.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bremen HRB 10311 HB).
C. Dolle Import/Export GmbH, Bad Köstritz, (Elsteraue 3, 07586 Bad Köstritz).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gebr. Dolle GmbH mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 10311 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.