C. Ebel GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG, Peine, Lehmkuhlenweg 72, 31224 Peine. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bau- und Heimwerkermärkte C. Ebel GmbH & Co. Uelzen KG am 18.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
C. Ebel GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG, Peine, Lehmkuhlenweg 72, 31224 Peine. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Bau- und Heimwerkermärkte C. Ebel GmbH & Co. Uelzen KG mit Sitz in Uelzen (Amtsgericht Lüneburg, HRA 200437) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.