Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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a)
18.06.2024
Kratzberg
b)
Fall 13
Die Gesellschaft ist
beteiligt an HRA 202975. |
11 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Ebel, Cornelius, Fehmarn, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
06.06.2024
Düker
b)
Fall 12 |
C. Ebel Verwaltungs-, Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Peine, Lehmkuhlenweg 72, 31224 Peine. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 220.000,00 EUR beschlossen.
C. Ebel Verwaltungs-, Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Peine, Lehmkuhlenweg 72, 31224 Peine. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 72.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen.
C. Ebel Verwaltungs-, Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Peine, Lehmkuhlenweg 72, 31224 Peine.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 14.09.2010 mit der Flatt und Ebel Geschäftsführungs-, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 101068) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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