C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG., Stuttgart, (Heilbronner Straße 364, 70469 Stuttgart).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.10.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG., Stuttgart (Heilbronner Straße 364, 70469 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2008 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "C. Haushahn GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 346) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG., Stuttgart (Heilbronner Straße 364, 70469 Stuttgart). Prokura erloschen: Ewert, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 10997 Berlin: Rosak, Anke, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG., Stuttgart (Heilbronner Straße 364, 70469 Stuttgart). Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 50999 Köln: Feller, Achim, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG., Stuttgart (Heilbronner Straße 364, 70469 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Harrer Aufzüge GmbH", Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jorks Aufzugsbau GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38744) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Otto & Weiss GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 20054) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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