HRA 100074: C. Kenneweg KG, Barver, Oldewager Str. 270, 49453 Barver. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 im Wege des Formwechsels in die C. Kenneweg Elektrotechnik und Fliesenverlegung GmbH (Amtsgericht Walsrode HRB 208251) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Walsrode HRB 208251) am heutigen Tag wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208251: C. Kenneweg Elektrotechnik und Fliesenverlegung GmbH, Barver, Oldewager Straße 270, 49453 Barver. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2019. Geschäftsanschrift: Oldewager Straße 270, 49453 Barver. Der Handel mit und die Herstellung von Elektroinstallationen, Stallbe- und -entlüftungs- sowie Trocknungsanlagen, Elektrogeräten, Antennen-, Sanitär- u. Heizungsanlagen sowie Fliesen und Natursteinen nebst deren Verlegung, ebenso den Handel mit den hierfür erforderlichen Maschinen und Geräten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulz, Katharina, Barver, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der C. Kenneweg KG, Barver (Amtsgericht Walsrode HRA 100074) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
C. Kenneweg KG, Barver, Oldewager Str. 270, 49453 Barver.Einzelprokura: Schulz, Katharina, Barver, * ‒.‒.‒‒.