Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Daß, Morten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.09.2023
Repinski |
HRA 42529: C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kamerunkai 5, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Möller, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura und Wohnort geändert, nun Einzelprokura: Friede, Thomas, Seevetal, * ‒.‒.‒‒.
HRA 42529: C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kamerunkai 5, 20457 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Friede, Thomas, Brackel, * ‒.‒.‒‒; Möller, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Gruszczynski, Dominic, Jesteburg, * ‒.‒.‒‒.
C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kamerunkai 5, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Römelt, Kai Fritz Jürgen, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒.
C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kamerunkai 5, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2012 mit der SWT Hafenbetrieb GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 32 357) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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