HRB 19544: C.A. Jürgen Lehnartz GmbH, Sprockhövel, Vom-Stein-Straße 6, 45549 Sprockhövel. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
C.A. Jürgen Lehnartz GmbH, Sprockhövel, Vom-Stein-Straße 6, 45549 Sprockhövel.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Bestellt zum Liquidator: Schulz, Dieter, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Buchholz, Ralph, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dondrup, Michael Johannes, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Dieter, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
C. A. Jürgen Lehnartz GmbH, Remscheid (Vom-Stein-Str. 6, 45549 Sprockhövel) Der Sitz ist nach Sprockhövel (jetzt Amtsgericht Essen HRB 19544) verlegt.
C.A. Jürgen Lehnartz GmbH, Sprockhövel (Vom-Stein-Straße 6, 45549 Sprockhövel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.1998. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.09.2006 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Remscheid (bisher AG Wuppertal HRB 12011) nach Sprockhövel zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 (Sitz) zu ändern. Gegenstand: Der Handel mit Werkzeugen, die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten für den "Do-it-your-self-Handel" und den Fachhandel. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buchholz, Ralph, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dondrup, Michael Johannes, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Dieter, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
C. A. Jürgen Lehnartz GmbH, Remscheid (Jägerwald 3, 42897 Remscheid). Der mit der CORONET-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wald-Michelbach am 14.01.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 27.08.2004 zum 22.12.2004 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.