C.C. Holding GmbH + Co. KG, Krefeld (Bataverstr. 27, 47809 Krefeld). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld, HRB 11786) am 28.12.2007 wirksam geworden.
C.C. Holding GmbH + Co. KG, Krefeld (Bataverstr. 27, 47809 Krefeld). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2007 im Wege des Formwechsels in die C.C. Holding GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, AR 620/2007) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.