C.E.R.T. Computer-Electronic-Roboter-Technologie GmbH, Eberswalde(Otto-Hahn-Straße 1, 16225 Eberswalde). Die Umwandlung ist mit der am 25.06.2008 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRA 2472 FF) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
C.E.R.T. Computer-Electronic-Roboter-Technologie GmbH, Eberswalde(Otto-Hahn-Straße 1, 16225 Eberswalde). Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die C.E.R.T GmbH & Co.KG mit Sitz in Eberswalde beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.