Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Caser, Frank, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Over, Christoph, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.09.2024
Schüßler
b)
Fall 10 |
HRB 27387: C.F.K. CNC-Fertigungstechnik Kriftel GmbH, Kriftel, Gutenbergstr. 8, 65830 Kriftel. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den Ziffern 3 (Stammkapital) und 4 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen.
C.F.K. CNC-Fertigungstechnik Kriftel GmbH, Kriftel, Gutenbergstr. 8, 65830 Kriftel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kochendörfer, Günter Karl, Diplom-Ingenieur, Hofheim am Taunus. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Over, Christoph, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
C.F.K. CNC-Fertigungstechnik Kriftel GmbH, Kriftel, Gutenbergstr. 8, 65830 Kriftel. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
C.F.K. CNC-Fertigungstechnik Kriftel GmbH, Kriftel, Gutenbergstr. 8, 65830 Kriftel. Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 8, 65830 Kriftel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Eckert GmbH mit Sitz in Kriftel (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73724) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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