C.P.S. EDV-Vertriebs-GmbH, Heinsberg, (Herrenheide 24, 52525 Heinsberg).).
C.P.S. EDV-Vertriebs-GmbH, Heinsberg, (Herrenheide 24, 52525 Heinsberg).Das durch das Amtsgericht Aachen am 07.05.2008 eingeleitete Verfahren zur Auflöung der Gesellschaft wegen eines erheblichen Satzungsmangels gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG wegen Sitzaufgabe wird eingestellt.Gründe:Nach der Streichung des § 4a GmbhG a.F. durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zum 01.11.2008 wird durch eine rein tatsächliche Sitzaufgabe kein Satzungsmangel mehr verusacht. Der Sitz der Gesellschaft hängt vielmehr nur noch von der entsprechenden Bestimmung in der Satzung ab. Die Neuregelung des GmbhG enthält für diese Streichung keine Übergangsvorschrift. Deshalb kann nach dem 01.11.2008 keine Auflösung nach § 144a Abs. 1 und 4 FGG mehr erfolgen. Das eingeleitete Auflösungsverfahren war deshalb einzustellen.
C.P.S. EDV-Vertriebs-GmbH, Heinsberg (Herrenheide 24, 52525 Heinsberg). Offenbar hat die Gesellschaft ihren Sitz verlegt oder gar keinen Sitz mehr, so dass entsprechende Angabe im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zutreffend und damit nichtig ist.Die Geschäftsführung wird daher aufgefordert, binnen 2 Monaten ab Zugang dieser Verfügunga) eine entsprechende Satzungsänderung in Form eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses undb) eine entsprechende Handelsregisteranmeldungzu veranlassen oder innerhalb der o.g. Frist etwaige Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziffer 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.
C.P.S. EDV-Vertriebs-GmbH, Heinsberg (Apfelstr. 79, 52525 Heinsberg). Prokura erloschen: Kern, Reinhold.