C.R. Rasmuss & Co. GmbH, Norderstedt(Schwentinestraße 80, 22851 Norderstedt). Die Verschmelzung ist mit der am 22.10.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht KIel, HRA 5417 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
C.R. Rasmuss & Co. GmbH, Norderstedt(Schwentinestraße 80, 22851 Norderstedt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf denh Alleingesellschafter Herrn Joachim Haustein , der das Unternehmen unter der Firma "C.R. Rasmuss & Co. Inh. Joachim Haustein e.K." weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..