HRB 207738: C.S.C. Patzer GmbH, Saalfeld/Saale, Pestalozzistraße 38, 07318 Saalfeld/Saale. Die WDP Elektromaschinenbau GmbH mit dem Sitz in Saalfeld/Saale (Amtsgericht Jena HRB 204184) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 207738:C.S.C. Patzer GmbH, Saalfeld/Saale, Pestalozzistraße 38, 07318 Saalfeld/Saale.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Rennsport mit Oldtimern, Restauration und Handel mit Oldtimern und deren Ersatzteile, Durchführung von Fahrersicherheitstrainings sowie Unternehmensberatung. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Patzer, Wolf-Dieter, Saalfeld/Saale, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 207738:S-A-T Saalfelder Antriebstechnik GmbH, Saalfeld/Saale, Pestalozzistraße 38, 07318 Saalfeld/Saale.Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: C.S.C. Patzer GmbH. Die C.S.C. Patzer GmbH mit dem Sitz in Saalfeld/Saale (Amtsgericht Jena HRB 507410) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.