HRB 110613: C2P Germany GmbH, Goslar, Hüttenstr. 6, 38642 Goslar. Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen (§ 117 InsO): Haller, Uwe, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen (§ 117 InsO): Theisen, Claudia, Butjadingen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (70 IN 9/20) vom 01.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 110613: C2P Germany GmbH, Goslar, Hüttenstr. 6, 38642 Goslar. Der mit der Harz-Metall GmbH (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110168) am 05.12.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung mit Wirkung zum 18.06.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 110613: C2P Germany GmbH, Goslar, Hüttenstr. 6, 38642 Goslar. Prokura erloschen: Krüger, Olaf, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110613: C2P Germany GmbH, Goslar, Hüttenstr. 6, 38642 Goslar. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sieverdingbeck, Andreas, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Paul, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110613:C2P Germany GmbH, Goslar, Hüttenstr. 6, 38642 Goslar.Der mit der Harz-Metall GmbH, Goslar (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110168) am 20.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Mit der Harz-Metall GmbH, Goslar (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110168) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2014 erneut ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung des beherrschten Unternehmens am 10.12.2014 zugestimmt, die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens am 05.12.2014. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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