HRB 130110: PATRIZIA Hessen I Komplementär GmbH, Hamburg, Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Gewerbelnvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Lohmer, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dreyer, Daniel Arnold, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 117318: PATRIZIA Hessen Acht GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PATRIZIA Hessen Neun GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117311) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.04.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 117316: PATRIZIA Hessen Fünf GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PATRIZIA Hessen Neun GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117311) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.04.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 117311: PATRIZIA Hessen Neun GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften verschmolzen: PATRIZIA Hessen Vier GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117315) PATRIZIA Hessen Fünf GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117316) PATRIZIA Hessen Acht GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117318). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 117315: PATRIZIA Hessen Vier GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 14, c/o PATRIZIA Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PATRIZIA Hessen Neun GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117311) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.04.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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