HRA 23405 HB: CABHOLD GmbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Teile der Aktiva und Passiva) auf die ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 24535 HB) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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