CABLOFIL Deutschland GmbH, Soest, Am Silberg 14, 59494 Soest. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Legrand-BTicino GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 5479) am 13.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CABLOFIL Deutschland GmbH, Soest, Am Silberg 14, 59494 Soest. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Legrand-BTicino GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 5479) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CABLOFIL Deutschland GmbH, Soest, Am Silberg 14, 59494 Soest. Nicht mehr Geschäftsführer: Sala, Fabio Giovanni Sebastiano, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Xerri, Frédéric, Moskau/RUS, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zucchini Deutschland GmbH, Soest, Am Silberg 14, 59494 Soest.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CABLOFIL Deutschland GmbH.
Zucchini Deutschland GmbH, Soest, Am Silberg 14, 59494 Soest.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.07.2009 mit der CABLOFIL Deutschland GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 8387) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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