CADO Logistic GmbH, Grafing b. München, Landkreis Ebersberg, Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing b. München. Die Verschmelzung wurde mit Beschluss des Gerichts in Limassol, Zypern vom 03.12.2010 am 03.12.2010 wirksam.
CADO Logistic GmbH, Grafing b. München, Landkreis Ebersberg, Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing b. München.Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 30.08.2010 mit der Speedlink Investments Limited mit dem Sitz in 229 Arch. Makariou III, Meliza Court, 4 th. Floor, Limassol, 3105 , Zypern ( Handelsregister Zypern unter Nr.. C 121722 ) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht , dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
CADO Logistic GmbH, Grafing b. München, Landkreis Ebersberg, Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing b. München.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der Speedlink Investments Limited mit dem Sitz in 229 Arch. Makariou III, Meliza Court, 4th Floor, Limassol, 3105, Zypern (Handelsregister von Zypern Nr. C 121722 als aufnehmender Gesellschaft) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt die CADO Logistic GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Grafing bei München, Landkreis Ebersberg, Deutschland, b) als aufnehmende Gesellschaft die Speedlink Investments Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zypriotischen Rechts mit dem Sitz in Limassol, Zypern.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 186844. b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Zypern unter der Nr. C 121722.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Bei der Gesellschaft sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Auch bei der übernehmenden Speedlink Investments Limited sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, weswegen auch für diese kein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung entsprechender Rechte bekannt zu machen ist. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG. Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende Speedlink Investments Limited zypriotischem Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (122j Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Gesellschaft auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Speedlink Investments Limited ergeben sich aufgrund der Verschmelzung keine Besonderheiten. Weitere Auskünfte hierzu können unter der vorgenannten Anschrift kostenlos eingeholt werden.
CADO Logistic GmbH, Grafing b. München, Landkreis Ebersberg, Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing b. München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2001, zuletzt geändert am 18.01.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Rodgau, Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 42157) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing b. München. Gegenstand des Unternehmens: Nicht genehmigungspflichtige Speditions- und Logistikgeschäfte aller Art sowie Handel mit Waren aller Art, soweit hierfür keine Erlaubnis erforderlich ist; ferner Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung; Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vorbauer, Günter, Kitzbühel/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CADO Logistic GmbH, Grafing, Ferdinand-Porsche-Ring 7, 63110 Rodgau.Neuer Sitz: Grafing. Geschäftsanschrift: Schwarzbäckstraße 1, 85567 Grafing. Der Sitz ist nach Grafing (jetzt Amtsgericht München, HRB 186844) verlegt.
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