HRB 26291: CAE Shifting Technology GmbH, Essen, Leimkugelstr. 3, 45141 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Alte Bottroper Straße 103, 45356 Essen.
HRB 26291: CAE Shifting Technology GmbH, Essen, Leimkugelstr. 3, 45141 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.04.2015 wirksam geworden.
HRB 26291: CAE Shifting Technology GmbH, Essen, Leimkugelstr. 3, 45141 Essen. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2015. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Christian Au, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma CAE Shifting Technology Christian Au e. K. in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10323) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.04.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 26291: CAE Shifting Technology GmbH, Essen, Leimkugelstr. 3, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der CAE Shifting Technology Christian Au e. K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 10323 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.04.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Leimkugelstr. 3, 45141 Essen. Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Tuningprodukten für den Motorsport. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Au, Christian, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.