Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Verschmelzung wurde durch das für die übernehmende
Gesellschaft zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde
am 06.07.2022 eingetragen. |
a)
24.10.2022
Stadler |
HRB 18872: CAG Vermögensverwaltung GmbH, Nürnberg, Adlerstraße 22, 90403 Nürnberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 21.03.2022 mit der VISIONA HOLDINGS (CYPRUS) LTD mit dem Sitz in Limassol Zypern (HE 426949) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18872: CAG Vermögensverwaltung GmbH, Nürnberg, Adlerstraße 22, 90403 Nürnberg. Die Gesellschaft hat am 20.12.2021 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD mit dem Sitz in Limassol / Zypern (Registrar of Companies, Zypern unter HE 426949) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen CAG Vermögensverwaltung GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen CAG Vermögensverwaltung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzugn die Erfülllung ihrer Forderung gefärdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Absatz 1 steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seinen Entwurf entstanden ist. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seinen Entwurf gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG auf Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte hinzuweisen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder des Entwurf des Verschmelzungsplans gefordert werden muss. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der CAG Vermögensverwaltung GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihre Rechte einholen: CAG Vermögensverwaltung GmbH, Adlerstraße 22, 90403 Nürnberg.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD ergeben sich aus Abschnitt 201K Abs. 2 und 201M Abs. 2 Bucht. c des zypriotischen Gesellschaftsrechts Kap. 113 (Sections 201K(2) and 201M (2)(c) of the Cyprus Companies Law Cap. 113). Gemäß 201K Abs. 2 des zypriotischen Gesellschaftsrechts Kap. 113 (Section 201K(2) of the Cyprus Companies Law Cap 113) muss die übernehmende Gesellschaft die Bestimmungen und Formalitäten des zyprischen Gesellschaftsrecht einhalten, einschließlich des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Verschmelzung den Schutz der Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaften, Inhaber von Schuldverschreibungen oder Geschäftsanteilen. Darüber hinaus müssen die Geschäftsführer der übernehmenden Gesellschaft gemäß Abschnitt 201 M Abs. 2 Buchst. c des zypriotischen Gesellschaftsrechts Kap. 113 (Section 201M(2)(c) of the Cyprus Companies Law Cap 113) unter anderem für die zu verschmelzenden Gesellschaft rechtzeitig einreichen (i) Angaben über die Vorkehrungen für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und etwaiger Minderheitsgesellschafter der zu verschmelzenden Gesellschaften sowie (ii) die Adresse, unter der vollständingen Informationen über diese Vorkehrungen kostenlos erhältlich sind. Dies wird auch im Amtsblatt der Republik Zypern gemäß den Verfahren des zypriotischen Handesregisters (Register of Companies) veröffentlicht. Als Maßnahme des Gläubigerschutzes müssen alle Gläubiger der übernehmenden VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD der Verschmelzung zustimmen. Die übernehmende VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD muss die Zustimmungserklärung zusammen mit dem Verschmelzungsplan beim Bezirksgericht Limassol einreichen, wenn sie die Vorabbescheinigung beantragt. Zum Zeitpunkt des Inkfrafttretens übernimmt die übernehmende VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD alle Rechte und Pflichten der übertragenden CAG Vermögensverwaltung GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß Abschnitt 201U des zypriotischen Gesellschaftsrecht Kap. 113 (Section 201U of the Cyprus Companies Law Cap.113). In Bezug auf die übernehmende VISIONA HOLDING (CYPRUS) LTD können die Informationen zu Ausübung der Gläubigerrechte an deren eingetragenen Sitz in 116 Gladstonos, M. Kyprianou House, Floor 3&4, 3032, Zypern, Limassol angefordert werden. Die übernehmende VISIONA HOLDING (CYPROS) LTD hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass auf die Angaben zur Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter verzichtet wird.
HRB 18872: CAG Vermögensverwaltung GmbH, Nürnberg, Karolinenstr. 23, 90402 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Adlerstraße 22, 90403 Nürnberg.
HRB 18872: CAG Vermögensverwaltung GmbH, Nürnberg, Karolinenstr. 23, 90402 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2018 hat die Satzung neu gefasst.
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